Was ist Logo­pä­die?

Logo­pä­die beinhal­tet die Unter­su­chung und Behand­lung, sowie Bera­tung von Men­schen jeden Alters mit Sprach‑, Sprech‑, Stimm‑, Hör- und Schluck­stö­run­gen.

All die­se Din­ge sind immer ele­men­ta­re Bau­stei­ne für die Zukunft. Des­halb arbei­ten wir tag­täg­lich mit Herz, Ohr, Hand und Ver­stand dar­an, Men­schen, die unter einer Stö­rung eines Teil­be­rei­ches lei­den, durch regel­mä­ßi­ges Üben spie­lend leicht Selbst­be­wusst­sein und Mut fürs Leben zu geben.

Stö­rungs­bil­der / The­ra­pie­be­rei­che – Kin­der und Jugend­li­che

Im Fol­gen­den haben wir die wich­tigs­ten Stö­rungs­bil­der und Berei­che die in der logo­pä­di­schen The­ra­pie abge­deckt wer­den zusam­men­ge­fasst.

  • Dys­la­lie (Aus­spra­che­stö­rung)

  • Dys­gram­ma­tis­mus (Gram­ma­tik)

  • Ein­ge­schränk­ter Wort­schatz

  • Ein­ge­schränk­tes Sprach­ver­ständ­nis

  • Late-Tal­ker

  • Myo­funk­tio­nel­le­Stö­run­gen (Fehl­funk­ti­on der Kau‑, Schluck‑, und Gesichts­mus­ku­la­tur)

  • Rede­fluss­stö­run­gen bei Kin­dern, Jugend­li­chen und Erwach­se­nen (Stot­tern, Pol­tern)

  • Sprach‑, Sprech‑, und Stimm­stö­run­gen bei Mehr­fach­be­hin­de­run­gen

  • Hör­stö­run­gen

  • ande­re Sprach­ent­wick­lungs­stö­run­gen

Stö­rungs­bil­der / The­ra­pie­be­rei­che – Erwach­se­ne

Im Fol­gen­den haben wir die wich­tigs­ten Stö­rungs­bil­der und Berei­che die in der logo­pä­di­schen The­ra­pie abge­deckt wer­den zusam­men­ge­fasst.

  • Apha­sie (Stö­rung der Spra­che durch Schlag­an­fall, Hirn­blu­tung, etc.)

  • Dys­ar­thro­pho­nie (Stö­rung der Sprech­mo­to­rik und – koor­di­na­ti­on)

  • Dys­pha­gie (Schluck­stö­rung)

  • Facia­li­s­pa­re­se (Gesichts­läh­mung)

  • Stimm­stö­run­gen bei Kin­dern und Erwach­se­nen

  • Laryn­gek­to­mie (ope­ra­ti­ve Ent­fer­nung des Kehl­kopfes)

  • Hör­stö­run­gen

Der Weg vom Arzt zur logo­pä­di­schen Behand­lung

 

Der Arzt stellt zu Beginn eine “Erst­ver­ord­nung” aus, wenn er die Behand­lungs­be­dürf­tig­keit für eine logo­pä­di­sche The­ra­pie fest­ge­stellt hat.

Unter­su­chung / Dia­gnos­tik

Zu Beginn wird je nach Fra­ge­stel­lung des Arz­tes, Bericht­erstat­tung des Patienten/der Eltern und Ein­schät­zung des The­ra­peu­ten eine umfas­sen­de Dia­gnos­tik durch­ge­führt. Dabei wer­den die Berei­che Arti­ku­la­ti­on, Wort­schatz, Gram­ma­tik, Ver­ste­hen von Spra­che, Schreib- und Lese­leis­tun­gen, oder auch die Atem‑, Stimm‑, und Schluck­funk­ti­on berück­sich­tigt. Grund­la­gen der Unter­su­chung sind die neu­es­ten wis­sen­schaft­li­chen Erkennt­nis­se und in der Regel stan­dar­di­sier­te Test­ver­fah­ren. Die Ergeb­nis­se die­ser Unter­su­chung bil­den zusam­men mit dem ärzt­li­chen Befund die Grund­la­gen für die Aus­wahl der Behand­lungs­me­tho­den.

The­ra­pie

Jede logo­pä­di­sche The­ra­pie ent­hält neben spe­zi­fi­schen Übun­gen Gesprä­che über den The­ra­pie­ver­lauf und den zu erwar­ten­den Erfolg sowie die Anlei­tung zum selb­stän­di­gen Üben. Sie berück­sich­tigt immer die Indi­vi­dua­li­tät und Behand­lungs­zie­le des Pati­en­ten.

Bera­tung

Die logo­pä­di­sche Bera­tung beinhal­tet die Auf­klä­rung über Ursa­chen und Aus­wir­kun­gen der jewei­li­gen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­stö­rung. Wir infor­mie­ren Sie über die Inhal­te und den Ver­lauf der Behand­lung und geben geziel­te Hin­wei­se zum ver­bes­ser­ten Umgang im All­tag.

Durch den Aus­tausch mit unse­ren inter­dis­zi­pli­nä­ren Koope­ra­ti­ons­part­nern errei­chen wir für die Pati­en­ten eine umfas­sen­de Betreu­ung ohne Umwe­ge. Wir sind aber auch prä­ven­tiv tätig, vor allem wenn es um Auf­klä­rungs­ar­beit in Kin­der­gär­ten, Schu­len und ande­ren Ein­rich­tun­gen geht, in denen die Spra­che geför­dert wird und Kom­mu­ni­ka­ti­on im Mit­tel­punkt steht.

Was kos­tet eine logo­pä­di­sche Behand­lung?

Eine logo­pä­di­sche Behand­lung ist bis zur Voll­endung des 18. Lebens­jah­res kos­ten­frei und wird voll­stän­dig von der Kran­ken­kas­se getra­gen.

Ab dem 18. Lebens­jahr müs­sen 10% der Behand­lungs­kos­ten selbst über­nom­men wer­den. Die­se Gebühr ent­fällt, wenn der/ die Pati­en­tIn durch die Kran­ken­kas­se von der gesetz­li­chen Zuzah­lung befreit ist.

Bei pri­vat ver­si­cher­ten Pati­en­ten wird zu Beginn der Behand­lung ein Kos­ten­vor­anschlag über die durch die logo­pä­di­sche The­ra­pie ent­ste­hen­den Kos­ten erstellt. Nach Been­di­gung eines Behand­lungs­ab­schnitts erhält der Pati­ent eine Rech­nung. Abhän­gig vom Ver­si­che­rungs­sta­tus des Pati­en­ten wer­den die Kos­ten voll­stän­dig oder teil­wei­se von der Kas­se zurück­er­stat­tet.